Sinus Vertriebs GmbH
( nachstehend: SINUS )

Dr. Rudolf-Schieber-Str. 11-15
D-73463 Westhausen

Telefon:0049–(0) 7363 – 95456 – 0
Fax:0049–(0) 7363 – 95456 – 30
E-Mail:info@sinus-int.com
Web: http://www.sinus-int.com

SINUS betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain http://www.sinus-int.com eine Homepage und bietet auf diesen Websites ausschließlich gewerblichen Kunden und Interessenten Produkte zum Kauf über das Internet an.

1. Vertragsgrundlagen – Allgemeines

1.1 Für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, sowie für alle sonstigen Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden in der EU ( Ausnahme Frankreich) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit seiner Bestellung ausdrücklich anerkennt. Sie gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners und mündliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt und gesondert schriftlich bestätigt werden. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

1.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen des Liefervertrages ganz oder teilweise als rechtlich unwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die sich ganz oder teilweise als rechtlich unwirksam oder undurchführbar erweisende Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

1.3 Es gilt deutsches Recht ( Ausnahme Frankreich )

1.4 Abweichungen von den in unseren Verkaufsunterlagen / Internetangeboten enthaltenen technischen Daten, Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie Irrtümer bei deren Erstellung bleiben vorbehalten.

1.5 Ferner bleibt SINUS vorbehalten, technische Änderungen und Verbesserungen am bestellten Liefergegenstand vorzunehmen. Eine besondere Benachrichtigung des Bestellers entfällt, sofern sich hieraus keine Preis- und Funktionsänderungen ergeben.

2. Angebot und Vertragsschluß

2.1 Die schriftlich, fernmündlich oder per Email erteilten Bestellungen des Kunden sind Angebote, an die der Kunde grundsätzlich eine Woche gebunden ist. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Übersendung bzw. Übergabe der Ware innerhalb dieser Wochenfrist zustande. Bei Lieferung ab Lager dient die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung und Versandanzeige.

2.2 Die Angebote von SINUS sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung und Verfügbarkeit der Ware, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Etwaige Lieferhindernisse bzw. Verzögerungen werden dem Kunden von SINUS unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche, mitgeteilt. Eine Lieferunfähigkeit oder Nichteinhaltung von Lieferterminen wegen gänzlicher oder teilweiser Nichtverfügbarkeit der Ware berechtigt den Kunden nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, jedoch mindestens vierzehntägigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

2.3 Teillieferungen, sowie Über- und Unterlieferungen bis zu 10 % der Bestellmenge sind zulässig

3. Preise – Zahlung

3.1 Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den Internetseiten dargestellt wurden. Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer bleibt SINUS vorbehalten.

3.2 Alle Preise gelten in der EU und verstehen sich in EURO zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten trägt grundsätzlich der Kunde. Sie werden den Preisen hinzugerechnet.

3.3 Bei Kleinaufträgen unter EUR 30,– Nettowarenwert berechnen wir einen Bearbeitungszuschlag von EUR 6,50.

3.4 Die Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle SINUS zu leisten.

3.5 Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nicht angenommen.

3.6 Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen seitens des Käufers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht zulässig.

3.7 Werden Zahlungen später als vereinbart geleistet oder gestundet, so werden die SINUS entstandenen Kosten und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Anrechnung gebracht. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist SINUS zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.

4. Lieferung – Versand

4.1 Das Sammeln und Zusammenverschicken mehrerer Bestellungen zur Ersparnis von Versandkosten ist nur innerhalb einer Woche möglich. Die Sammelsendung wird erforderlichenfalls ( > 30 kg ) auf mehrere Pakete verteilt oder per Spedition verschickt.

4.2 Die Wahl der Verpackung und Versandart der Ware trifft SINUS je nach Gewicht, Volumen und besonderen Versanderfordernissen nach bestem Ermessen unter Ausschluss jeder Haftung. Im Regelfall wird die Ware als versichertes Paket per Paketdienst geliefert. Wünscht der Kunde ausdrücklich eine andere, nicht versicherte Versendungsart, so wird SINUS diese auf das ausschließliche Risiko des Kunden durchführen. Soweit es sich um Kleinteile oder Teile von geringem Wert handelt, wird SINUS die im Einzelfall für den Kunden jeweils günstigste Versandart wählen, es sei denn der Kunde verlangt auch in diesem Fall die Versendung der Ware als versichertes Paket.

4.3 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

4.4 Angemessene Lieferzeitverzögerungen berechtigen den Käufer nicht zu Deckungskäufen, Schadenersatzansprüchen, Aufrechnung und Verzugsschäden oder Rücktritt vom Kaufvertrag
siehe auch Punkt 2.2.

4.5 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so ist SINUS berechtigt, beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung tatsächlich entstandenen Kosten, mindestens jedoch 2 % des Rechnungsbetrages, für jeden angefangenen Monat zu berechnen.

4.6 Versandkosten

– Standardpaket In- und Ausland ( inklusive Verpackung und Versicherung )
siehe Tabelle 1 ‘Versandkostenpauschale – Paket’

– Der Versand von sperriger, schwerer oder transportempfindlicher Ware erfolgt per Spedition.
Die anfallenden Frachtkosten sind abhängig von Gewicht, Volumen und Entfernung siehe Tabelle 2 ‘Versandkostenpauschale – Spedition’

– Die für gewünschten Eil- bzw. Expressgutversand entstehenden Mehrkosten trägt ebenfalls der Besteller.

Bei Versendungen in Länder außerhalb der EU ist der Kunde für die ordnungsgemäße Einfuhrverzollung auf seine Kosten verantwortlich.

5. Gefahrenübergang

5.1 Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Kunden über.

5.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über.

5.3 Die Ware ist im üblichen Rahmen bei den Frachtführern transportversichert. Eine darüber hinaus gehende Versicherung erfolgt nur auf Wunsch und Kosten des Kunden

5.4 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 8 entgegenzunehmen

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware das Eigentum von SINUS.

6.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs zu veräußern bzw. zu verarbeiten. Bei der Veräußerung an Dritte ist jedoch die Eigentumsübertragung bis zur vollständigen Bezahlung der Ware an SINUS nicht zulässig. Für den Fall der Verarbeitung wird vereinbart, dass diese ausschließlich für SINUS erfolgt. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen als SINUS gehörenden Waren steht SINUS dabei der entsprechende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Der Besteller ist nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu übereignen.

6.3 Solange SINUS noch Eigentümer der Ware ist, hat der Kunde SINUS unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Rechte an der Ware, gleich welcher Art, geltend machen.

6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SINUS zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe desselben ausdrücklich verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstands durch SINUS gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

6.5 Bei Rücknahme des Liefergegenstands infolge Zahlungsverweigerung oder –unfähigkeit des Bestellers gelten die von ihm evtl. vorgenommenen Anzahlungen als Schadenersatz und werden nicht zurückerstattet.

7. Gewährleistung

7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Als Garantienachweis genügt die Vorlage einer Rechnungskopie

7.2 Mängel sind bei Erkennbarkeit spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, bei nicht Erkennbarkeit nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu rügen. Für die Fristberechnung der sichtbaren Mängel ist der Zeitpunkt der Anlieferung und der Eingang der schriftlichen Rüge maßgebend.

7.3 Gemäß § 437 BGB hat der Kunde bei Mängeln an der gelieferten Sache zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, d.h. er kann nach seiner Wahl die Nachbesserung der gelieferten Sache oder eine Ersatzlieferung verlangen. Die getroffene Wahl hat der Kunde SINUS in deutlicher Form mitzuteilen. Erst nach 2 erfolglosen Nacherfüllungsversuchen von SINUS stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, wie Minderung des Kaufpreises und Rücktritt vom Vertrag, zu.

7.4 Alle mit der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten, einschließlich des Versandes, werden von SINUS getragen insoweit als sich die Beanstandung des Bestellers als berechtigt herausstellt. Im übrigen trägt der Besteller alle anderen Kosten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden sind – soweit sie nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren – ausgeschlossen.

7.5 Soweit der Mangel ein wesentliches Fremderzeugnis betrifft, ist der Kunde, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, verpflichtet, Gewährleistungsansprüche zuerst gegenüber dem Lieferanten des Lieferers geltend zu machen. Der Lieferer tritt für diesen Fall die ihm gegen seinen Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche schon jetzt an den Kunden ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an.

7.6 Angaben zur Funktion und Anwendung der Produkte oder sonstige technische Auskünfte erteilt SINUS nach bestem Wissen und Gewissen und aufgrund vorhandener Erfahrungen. Diese Angaben stellen jedoch grundsätzlich keine Beschaffenheitsgarantie für die Ware dar

7.7 Jede Rücksendung einer defekten Ware bedarf der vorherigen Abstimmung mit SINUS, um überprüfen zu können, ob evtl. durch Zusendung leicht zu wechselnder Ersatzteile der Gewährleistungsaufwand im Vergleich zu einer Rücksendung minimiert werden kann. Ohne schriftliche Zustimmung von SINUS sind die Kosten der Rücklieferung vom Kunden zu tragen. Wird eine Rücksendung vereinbart, so muss diese vollständig sein.

7.8 SINUS ist berechtigt, Leistungen aus Gewährleistung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die schadhafte Ware zuvor an SINUS zurücksendet und eine Überprüfung der Reklamation ermöglicht. Stellt sich heraus, dass ein Fehler trotz eingehender Prüfung nicht feststellbar ist oder dass der Fehler vom Kunden selbst verursacht wurde, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden / Mängel, die aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs, falscher Behandlung und Pflege, nicht fachmännischer Montage oder Inbetriebnahme und Veränderungen, die der Kunde an der bestellten Ware vorgenommen hat, entstanden sind, sowie Verschleiß jeglicher Art . Dem Kunden wird die Ware dann in defektem Zustand auf seine Kosten zurückgesandt, es sei denn, er hat sich zuvor schriftlich zur Übernahme aller entstehenden Kosten z.B. für Entsorgung/ Reparatur / Ersatzlieferung / Versand bereit erklärt.

8. Transportschäden

8.1 SINUS kann Transportschäden grundsätzlich nur anerkennen, wenn sie vom Kunden unverzüglich, spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Ware, schriftlich oder per Email angezeigt werden, wobei es zur Fristwahrung auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige ankommt.

8.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Sendung sofort nach Erhalt auf Transportschäden zu untersuchen. Bei von außen sichtbaren Transportschäden ist zusammen mit dem Überbringer ein Schadensprotokoll aufzunehmen und der Schaden beim Transportunternehmen anzuzeigen. Auch erst bei Paketöffnung feststellbare Transportschäden sind sofort zu protokollieren. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten hat den Ausschluss eines Ersatzanspruchs zur Folge.

8.3 Hat der Kunde in der Frist von Ziffer 8.1 mitgeteilt, dass die Ware auf dem Transportweg beschädigt oder verlorengegangen ist, so wird SINUS unverzüglich Ersatzansprüche gegenüber dem Verursacher anmelden oder einen Nachforschungsantrag stellen. SINUS ist nicht verpflichtet, eine Ersatzlieferung an den Kunden durchzuführen oder den Kaufpreis an den Kunden zurückzuerstatten, solange der Transportschaden nicht eindeutig festgestellt oder das Nachforschungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde.

9. Haftung

Eine über die Regelungen in Ziffer 7 hinausgehende Haftung von SINUS für unmittelbare oder mittelbare Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund und soweit gesetzlich zulässig – ist ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem arglistigen Verschweigen eines Mangels oder auf dem Fehlen zugesicherter Beschaffenheit.

10. Höhere Gewalt

Für den Fall, dass SINUS die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt ( z.B. Krieg, Naturkatastrophen etc..), sowie von Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen und Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die nicht von SINUS zu vertreten sind, nicht erbringen kann, ist SINUS für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht befreit.
Dies gilt auch für Umstände und Maßnahmen bei Zulieferern bzw. Unterlieferern von SINUS. Die genannten Maßnahmen bzw. Umstände sind von SINUS auch dann nicht zu vertreten, wenn sich SINUS im maßgeblichen Zeitpunkt bereits im Verzug befinden sollte.
Ist SINUS die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund o.g. Ereignisse unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitere Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

11. Stornierung / Warengutschrift / Rückgabe

11.1 Stornierung
Eine Stornierung des Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung von SINUS. Soweit die Zustimmung erteilt wird, hat der Besteller SINUS alle bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen.

11.2 Warengutschrift
Soweit eine Warengutschrift gewährt wird, so ergibt sich die Höhe der Gutschrift aus dem Rechnungsbetrag abzüglich 15 % Bearbeitungskosten. Die Kosten des Hin- und Rücktransports hat der Besteller zu tragen.

11.3 Rückgabe
Rücksendungen sind SINUS grundsätzlich anzumelden. Nicht angemeldete Rücksendungen werden nicht angenommen.
Die Versandart ( Abholung, Post, Paketdienst, Spedition etc..) ist generell günstigst und als versicherte Sendung vorzunehmen und im voraus mit SINUS zu vereinbaren. Eine unversicherte Versandart kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um Kleinteile oder Waren von geringem Wert handelt, die dem Kunden auch von SINUS unversichert zugesandt wurden.
Die Rücksendung muss frei erfolgen. Unfrei versandte Rücksendungen werden von SINUS nicht angenommen sondern vom Transportunternehmen an den Absender retourniert. Die Kosten einer Rücksendung übernimmt im Gewährleistungsfall SINUS, ansonsten der Kunde.

Eine Rückgabe von Waren, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden extra für ihn bestellt oder nach Vorgaben des Kunden hergestellt oder bearbeitet worden sind, ist generell nicht möglich.

12. Schadenersatz bei Nichterfüllung

Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages ist SINUS berechtigt, 30 % des Warenwertes als Schadenersatz ohne weiteren Nachweis zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

13. Erfüllungsort / Gerichtsstand

13.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist D-73463 Westhausen

13.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ergebenen Streitigkeiten wird für den Fall, dass der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, als Gerichtsstand das Landgericht Ellwangen bzw. das Amtsgericht Aalen vereinbart. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand

SINUS ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.